Häufigste Fragen unserer Kunden
HÄUFIGE FRAGEN UNSERER KUNDEN
Fragen & NEWS im Überblick
Liebe Kunden,
wir hoffen, dass es Ihnen und Ihren Angehörigen gut geht. Wir möchten Ihnen heute eine wichtige Mitteilung bezüglich unserer Dienstleistungen und der damit verbundenen Preise zukommen lassen.
Ab dem 1. Januar 2025 werden wir eine Anpassung unserer Preise vornehmen. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, jedoch ist sie notwendig, um die Qualität unserer Betreuung und die Kontinuität unserer Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. In den letzten Jahren haben sich die Kosten für Personal, Schulungen, Materialien und allgemeine Betriebskosten erheblich erhöht. Drei Jähre lang haben wir versucht dem Stand zu halten und die Preise für Sie nicht erhöht. Um weiterhin die bestmögliche Unterstützung für schwerbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bieten zu können, sehen wir uns gezwungen, unsere Preise anzupassen.
Wir möchten betonen, dass wir uns auch in Zukunft dafür einsetzen werden, Ihnen und Ihren Angehörigen die bestmögliche Betreuung zu bieten. Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind stets bemüht, individuelle Bedürfnisse zu erkennen und zu erfüllen, um eine positive und unterstützende Umgebung zu schaffen.
Die neuen Preise werden Ihnen zu Jahresende in einem detaillierten Schreiben mitgeteilt. Wir sind uns bewusst,dass eine Preisanpassung immer eine Herausforderung darstellt, und stehen Ihnen gerne für Fragen oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Treue zu unserem Betreuungsdienst. Gemeinsam können wir weiterhin eine wertvolle Unterstützung für die Menschen bieten, die auf unsere Hilfe angewiesen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Werner
WAS PASSIERT WENN DIE BETREUUNGSKRAFT ETWAS KAPUTT MACHT?
Alltagsbegleiter sind zum Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für ihre ausgeübte Tätigkeit verpflichtet ( §7 Abs. 3 ANFöVO ).
Sollte ihnen ein Schaden durch uns entstehen, werden wir diesen selbstverständlich über unseren Versicherer einreichen und abwickeln.
Mehr über den Anbieter, Leistungshöhe und Geltungsbereich erfahren Sie im Impressum.
SIND PFLEGEDIENSTE NICHT DAS GLEICHE WIE BETREUUNGSDIENSTE?
Betreuungsdienste sind ambulante Dienst, deren Schwerpunkt persönliche Hilfeleistungen, wie Unterstützung bei der Orientierung und Gestaltung des Alltags und im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten der Pflegebedürftigen beinhaltet.
Sie sind keine Putzfrauen. Wir unterstützen Sie bei den Aufgaben, die Sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr im Stande sind selbst auszuüben.
Betreuungskräfte sind ausgebildetes Fachpersonal, die Sie durch ihren Alltag begleiten.
Betreuungsdienste machen generell keine Grundpflege / Behandlungspflege und Medikamentengabe, diese Arbeiten werden durch den ambulanten Pflegedienst abgesichert.
WIE RECHNEN SIE AB?
Besitzen Sie einen Pflegegrad, so können
wir Sie in einem persönlichen Erstgespräch darüber aufklären welche Budget Ihnen die Pflegekasse zur Verfügung stellt und worüber wir abrechnen können.
Generell verfügen wir über ein flexibles Abrechnungssystem und können direkt mit den Pflegekassen und Krankenkassen durch unsere Abrechnungsstelle in Bremen abrechnen. Selbstverständlich können Sie uns auch als Selbstzahler buchen.