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Häufigste Fragen unserer Kunden 

HÄUFIGE FRAGEN UNSERER KUNDEN

Fragen & NEWS im Überblick

Liebe Eltern und Betreuende,

um unsere Betreuungsangebote zuverlässig planen und durchführen zu können, ist es wichtig, dass vereinbarte Termine rechtzeitig abgesagt werden.

Bitte informieren Sie uns mindestens 24 Stunden im Voraus, falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann.

Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen fallen weiterhin Kosten für die reservierte Betreuungszeit an, da unsere Mitarbeitenden entsprechend eingeplant sind.

In solchen Fällen behalten wir uns vor, eine angemessene Ausfallgebühr zu berechnen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. So stellen wir sicher, dass unsere Betreuungsdienste für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zuverlässig stattfinden.

WAS PASSIERT WENN DIE BETREUUNGSKRAFT ETWAS KAPUTT MACHT?

Alltagsbegleiter sind zum Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für ihre ausgeübte Tätigkeit verpflichtet        ( §7 Abs. 3 ANFöVO ).
Sollte ihnen ein Schaden durch uns entstehen, werden wir diesen selbstverständlich über unseren Versicherer einreichen und abwickeln.
Mehr über den Anbieter, Leistungshöhe und Geltungsbereich erfahren Sie im Impressum.

SIND PFLEGEDIENSTE NICHT DAS GLEICHE WIE BETREUUNGSDIENSTE?

Betreuungsdienste sind ambulante Dienst, deren Schwerpunkt persönliche Hilfeleistungen, wie Unterstützung bei der Orientierung und Gestaltung des Alltags und im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten der Pflegebedürftigen beinhaltet.

Sie sind keine Putzfrauen. Wir unterstützen Sie bei den Aufgaben, die Sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr im Stande sind selbst auszuüben.

Betreuungskräfte sind ausgebildetes Fachpersonal, die Sie durch ihren Alltag begleiten.

Betreuungsdienste machen generell keine Grundpflege / Behandlungspflege und Medikamentengabe, diese Arbeiten werden durch den ambulanten Pflegedienst abgesichert.

WIE RECHNEN SIE AB?

Besitzen Sie einen Pflegegrad, so können
wir Sie in  einem persönlichen Erstgespräch  darüber aufklären welche Budget Ihnen die Pflegekasse zur Verfügung stellt und worüber wir abrechnen können.


Generell verfügen wir über ein flexibles Abrechnungssystem und können direkt mit den Pflegekassen und Krankenkassen durch unsere Abrechnungsstelle in Bremen abrechnen. Selbstverständlich können Sie uns auch als Selbstzahler buchen.

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